Heute am Freitag, dem 13.08. ist bundesweiter Rauchmeldertag. Wann wurde eigentlich Ihr Rauchmelder das letzte Mal konrolliert? Die Kontrolle von Rauchmeldern ist jährlich vorgeschrieben, doch wer verantwortlich ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wir geben Ihnen einen Überblick in unserem neuen Blogartikel.
Unterschied bei Bestandsgebäuden
Den Anfang machte Rheinland-Pfalz, wo Wohnungen bereits seit 2003 mit den laut piepsenden Rauchmeldern auszustatten sind. Dem Beispiel folgten das Saarland, Hessen und Schleswig-Holstein. Nach und nach zogen die anderen Bundesländer nach. Bei Neu- und Umbauten sind sich alle 16 Bundesländer einig. Hier ist die Rauchmelder-Installation überall Pflicht. Bei der Nachrüstung von Bestandsgebäuden bildet Sachsen eine Ausnahme: Im Unterschied zu den anderen Ländern gibt es keine Nachrüstpflicht. Eine Regel, wonach die Rauchmelder von 2025 an die Decke kommen sollen, ist in Planung aber nicht verabschiedet. In den restlichen 15 Ländern sind sämtliche Übergangsfristen für Bestandsbauten längst abgelaufen.
Verantwortlich für Rauchmelder Installation und Kontrolle
Wer ist nun verantwortlich für die Installation und Kontrolle der Rauchmelder in Deutschland? Die Aufgabenverteilung ist in den Landesbauordnungen (LBO) festgeschrieben. Sechs von ihnen nehmen den Vermieter in die Verantwortung, zehn die Mieter bzw. Bewohner und damit auch selbst nutzende Eigentümer. Sehen Sie sich die genauen Vorgaben je Bundesland weiter unten an!
Eigentümer dürfen ihre aus der LBO resultierende Kontrollpflicht auf die Mieter abwälzen. Das müssen beide Seiten einvernehmlich vertraglich vereinbaren. Aus dem Schneider sind Vermieter dennoch nicht: Sie haben letztlich zu kontrollieren, ob ihre Mieter die montierten Rauchmelder tatsächlich pflegen und testen. Tun sie das nicht, greift die Sekundärhaftung – passiert etwas, ist der Vermieter dran.
Wollen Eigentümer ihr Haftungsrisiko weitestgehend minimieren, sollten sie sowohl die Installation als auch die regelmäßige Kontrolle einem qualifizierten Brandschutzdienstleister wie CWS Fire Safety anvertrauen.
Jährliche Kontrolle von Rauchmelder
Bei der Kontrolle der Rauchmelder wird die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder entsprechend der DIN 14676 mindestens alle zwölf Monate einmal überprüft.
Defekte Rauchmelder werden in der Regel umgehend ausgetauscht, um die Sicherheit der Hausbewohner zu wahren. Der Dienstleister protokolliert seine Arbeit gerichtsfest. Die Kosten für Installation und Kontrolle können Vermieter auf ihre Mieter umlegen.
Strafen bei Missachtung der Rauchmelderpflicht
Bringt ein Vermieter in seinen Mietwohnungen keine Rauchmelder an, stehen Geldbußen bis zu 50.000 Euro im Raum.
Kommen Menschen bei einem Brand zu Schaden, weil Rauchmelder fehlten oder nicht funktionierten, droht ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Tötung. Das kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Im Brandfall können Versicherungen ihre Leistungen kürzen.
Richtige Platzierung von Rauchmeldern
Die jeweiligen LBOs schreiben vor, in welchen Räumen Rauchwarnmelder einzubauen sind.
Die Grundsätze „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“ gelten für Neubauten wie für Bestandsbauten.
Rauchmelder warnen mit einem akustischen Signal, wenn das giftige Rauchgas in die Messvorrichtung des Rauchmelders gelangt. Sie haben dann 120 Sekunden, um sich und weitere Personen in Sicherheit zu bringen!
Überblick je Bundesland
Baden-Württemberg
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Bayern
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Berlin
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Brandenburg
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Bremen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Hamburg
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Hessen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Mecklenburg-Vorpommern
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Niedersachsen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Nordrhein-Westfalen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Rheinland-Pfalz
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Saarland
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Sachsen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten. Bestandsbauten haben aktuell keine Rauchmelderpflicht, diese ist allerdings in Planung ab 2024.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Sachsen-Anhalt
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Schleswig-Holstein
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Mieter bzw. Bewohner der Wohnung
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Thüringen
- Pflicht zur Installation von Rauchmeldern für Neu- und Umbauten wie auch bei Bestandsbauten.
- Eigentümer müssen Rauchmelder installieren (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
- Kontrolle in Mietwohnung durch Eigentümer
- Kontrolle im selbst genutzten Wohnraum durch Eigentümer
Wer zahlt wenn die Feuerwehr kommt?
Generell gilt: Gibt es Hinweise auf einen Brand – auch durch einen piependen Rauchmelder – wird die Feuerwehr kommen. Stellt sich im Nachhinein ein Fehlalarm heraus, hat der Alarmierende keine Kosten für den Einsatz zu befürchten.
Wenn die Feuerwehr sich gewaltsam Zutritt zum Brandort verschafft, können Vermieter von ihren Mietern keinen Schadenersatz für entstandene Schäden verlangen.
Was hat die Rauchmelderpflicht gebracht?
Eine Auswertung der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ hat ergeben, dass pro Jahr im Schnitt 68 Menschen vor dem Tod bewahrt wurden. (1)
Nutzen Sie den heutigen Rauchmeldertag, um Ihre Rauchmelder zu kontrollieren:
- Drücken Sie die Prüftaste, ein Alarmton sollte auslösen.
- Wischen mit einem feuchten Tuch den Rauchmelder ab, damit Staub und Schmutz die Sensoren freihalten.
- Kontrollieren Sie z. B. nach einer Neueinrichtung, das keine Hindernisse in einem Umkreis von 50 cm um den Rauchmelder herum bestehen.
- Ist ihr Rauchmelder älter als 10 Jahre, dann muss ein Neugerät her. Herstellungsdatum ist meist auf der Rückseite des Melders vermerkt.
Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot zur Installation oder Kontrolle von Rauchmeldern bekommen möchten, dann schreiben Sie uns!
Haben Sie noch Fragen zur Kontrolle der Rauchmelder?
Quelle: (1) https://www.rauchmelder-lebensretter.de/aktuelle-studie-zu-brandtoten-in-deutschland-rauchmelder-retten-nachweislich-leben/